Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 stellt Hersteller, Integratoren und Betreiber von Maschinen vor neue technische, organisatorische und dokumentarische Anforderungen. Intecra begleitet Unternehmen bei der strukturierten und rechtskonformen Umstellung von der bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf die neue Verordnung und sorgt für einen reibungslosen Übergang bis zum Stichtag.
1. Gap-Analyse und Handlungsbedarf ermitteln
Zu Beginn analysieren wir den aktuellen Stand Ihrer Maschinen, Anlagen und internen Prozesse. Dabei vergleichen wir bestehende Dokumentationen, Sicherheitskonzepte und Konformitätsverfahren mit den Anforderungen der bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie den neuen Vorgaben der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Leistungsumfang:
- Analyse bestehender Maschinen und Sicherheitskonzepte
- Vergleich zwischen Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung
- Identifikation von Normen- und Compliance-Lücken
- Ermittlung konkreter Maßnahmen und Prioritäten
2. Risikobeurteilungen aktualisieren
Die neue Maschinenverordnung erweitert die Anforderungen an die Risikobeurteilung. Insbesondere digitale Technologien, vernetzte Systeme und softwarebasierte Sicherheitsfunktionen müssen umfassend bewertet werden.
Leistungsumfang:
- Überarbeitung bestehender Risikobeurteilungen
- Bewertung von Cybersecurity-Risiken mit Einfluss auf die funktionale Sicherheit
- Betrachtung von KI-gestützten und selbstlernenden Systemen
- Aktualisierung von Schutzmaßnahmen und Sicherheitsfunktionen
3. Technische Dokumentation anpassen
Eine vollständige und aktuelle technische Dokumentation ist die Grundlage für die Konformitätserklärung und den Marktzugang. Intecra unterstützt bei der Überarbeitung und Vervollständigung sämtlicher Unterlagen.
Leistungsumfang:
- Aktualisierung technischer Dokumentationen
- Überarbeitung von Schaltplänen und Sicherheitsnachweisen
- Anpassung von EG- zu EU-Konformitätserklärungen
- Prüfung digitaler Betriebsanleitungen und Dokumentationsprozesse
- Sicherstellung der Nachweisführung gegenüber Marktaufsichtsbehörden
4. Konformitätsbewertung und Zulassungsstrategie
Die Maschinenverordnung enthält neue Anforderungen für bestimmte Maschinenkategorien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Wir prüfen, welche Konformitätsbewertungsverfahren für Ihre Produkte anzuwenden sind.
Leistungsumfang:
- Bewertung der Maschinen gemäß Anhang I der Verordnung
- Prüfung erforderlicher Konformitätsbewertungsverfahren
- Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit notifizierten Stellen
- Begleitung bis zur rechtskonformen CE-Kennzeichnung
5. Normenmanagement und Stand der Technik
Harmonisierte Normen bleiben ein wesentlicher Bestandteil des Konformitätsnachweises. Intecra unterstützt Unternehmen dabei, ihr Normenmanagement zukunftssicher auszurichten.
Leistungsumfang:
- Überprüfung der angewendeten Normen
- Identifikation notwendiger Normenaktualisierungen
- Bewertung der Auswirkungen auf Konstruktion und Sicherheitsfunktionen
- Anpassung an den aktuellen Stand der Technik
6. Prozesse und Mitarbeiter qualifizieren
Eine erfolgreiche Umsetzung der Maschinenverordnung erfordert angepasste Unternehmensprozesse und geschulte Mitarbeiter. Daher betrachten wir nicht nur die Maschine, sondern den gesamten Produktentstehungsprozess.
Leistungsumfang:
- Schulungen für Konstruktion, CE-Koordination, Einkauf und Service
- Sensibilisierung für neue regulatorische Anforderungen
- Optimierung von Entwicklungs-, Änderungs- und Freigabeprozessen
- Integration der Anforderungen in bestehende Managementsysteme
7. Vorbereitung auf den gesetzlichen Stichtag
Die neue Maschinenverordnung tritt ohne parallele Übergangsphase in Kraft. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig mit der Umstellung beginnen, um Risiken und Verzögerungen beim Inverkehrbringen von Maschinen zu vermeiden.
Wichtige Termine:
- Bis 19. Januar 2027 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
- Ab 20. Januar 2027 ist ausschließlich die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 anzuwenden.
Ihr Partner für die sichere Transformation
Mit Intecra erhalten Sie einen erfahrenen Partner für die technische, organisatorische und dokumentarische Umsetzung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Von der ersten Gap-Analyse über die Risikobeurteilung und technische Dokumentation bis hin zur Schulung Ihrer Mitarbeiter begleiten wir Sie auf dem Weg zu einer rechtssicheren und zukunftsfähigen Maschinenkonformität.